Falls Sie sich vom deutschen Steuerrecht schon einmal überfordert gefühlt haben und sich im Dschungel der Gesetze und Vorschriften nur schwer zurechtfinden, setzen wir dem ab sofort ein Ende. Mit unserer professionellen Unterstützung optimieren wir Ihre Steuerbelastung bestmöglich, den gesetzlichen Vorgaben entsprechend aber dennoch zu Ihrem persönlichen Vorteil.
Die häufigste Steuererklärung, welche in Deutschland eingereicht wird, ist die Einkommenssteuererklärung. Dort werden jegliche Einnahmen aus selbstständiger und unselbstständiger Tätigkeit, aus Miete und Pacht, aus Kapitalerträgen und anderen Quellen zusammengefasst.
Zur Abgabe einer Einkommenssteuererklärung sind sowohl Freiberufler:innen und selbstständige Unternehmer:innen als auch Arbeitnehmer:innen unter folgenden Voraussetzungen verpflichtet:
- Erhalt zusätzlicher Einkünfte von mindestens 410€
- Veranlagung mit Faktor als Paar nach Steuerklasse III/V oder IV/IV
- Nutzung eines Freibetrages und Jahreseinkommen von über 11.000€ als Single bzw. 20.900€ als Paar
- Beschäftigung bei mehr als einem Arbeitgeber:innen im Jahr
- Erhalt steuerfreier Lohnersatzleistungen von mindestens 410€
- Scheidung und im gleichen Jahr erneute Heirat