Für Unternehmen

Damit Sie sich mehr auf Ihre Kernkompetenzen fokussieren und den Erfolg Ihres Unternehmens langfristig vorantreiben können, stehen wir Ihnen als Partner zuverlässig zur Seite. Egal ob kleines, mittelständisches oder großes Unternehmen – mit fachlicher Expertise und wertvollem Erfahrungswissen beraten wir Sie in allen steuerlichen Angelegenheiten. Unsere Leistungen für Unternehmen umfassen den Jahresabschluss, jegliche Arten der Steuererklärungen sowie die Finanzbuchhaltung und Lohnbuchhaltung.

Eine fristgerechte und zeitnahe Abgabe der Steuererklärungen ist für Ihr Unternehmen besonders wichtig, um die finanzielle Liquidität zu planen und sicherzustellen. Hierzu gehören unter anderem:

Umsatzsteuer

Die Umsatzsteuer (USt) ist eine Steuer, die auf den Verkauf bzw. den Austausch von Produkten und Dienstleistungen erhoben wird. Die Umsatzsteuer in Deutschland beträgt grundsätzlich 19%. Für bestimmte Waren und Dienstleistungen gilt der ermäßigte Steuersatz. Die monatliche oder vierteljährliche Abgabe der Umsatzsteuervoranmeldung ist dazu da, eine bereits entstandene Umsatzsteuer an das Finanzamt zu melden und abzuführen bzw. bei einem Vorsteuerüberschuss erstattet zu bekommen. Zur Abgabe der Umsatzsteuervoranmeldung sind Unternehmer grundsätzlich ab der Aufnahme ihrer unternehmerischen Tätigkeit verpflichtet. Da hierbei strenge Fristen einzuhalten sind, erleichtern wir Ihnen den Arbeitsalltag und nehmen Ihnen Stress und Druck, indem wir die Abgabetermine stets im Blick behalten.

Gewerbesteuer

Zur Zahlung der Gewerbesteuer verpflichtet ist grundsätzlich jeder Betrieb, der innerhalb Deutschlands angesiedelt ist. Ausnahmen bilden jedoch Angehörige der freien Berufe. Unter diesen Umständen kann die Gewerbesteuerzahlung ganz oder teilweise mit der Einkommenssteuer verrechnet werden. Im besten Fall wird also durch die Gewerbesteuer die Einkommenssteuerzahlung gemindert und ihre gesamte Steuerbelastung reduziert. Da der Gewerbesteuerhebesatz, welcher durch Gemeinden und Kommunen erhoben wird, bei bis zu 200% liegen kann, sollten Sie bei Erstellung der Steuererklärung besonders aufpassen. Um die Steuerbelastung so gering wie möglich zu halten und nach Ihren individuellen Bedürfnissen zu gestalten, sind wir als Steuerberater für Sie da.

Körperschaftssteuer

Die Körperschaftssteuer gehört ebenfalls zu den Unternehmenssteuern und wird durch den Fiskus auf das Einkommen juristischer Personen erhoben. Aus diesem Grund gilt die Körperschaftssteuer speziell für Kapitalgesellschaften, Zusammenschlüsse von Mitgliedern, die einen wirtschaftlichen Zweck verfolgen. Zu den Kapitalgesellschaften gehören unter anderem die Firmenformen GmbH, UG und AG. Häufig ist hier von der Einkommenssteuer der Körperschaften die Rede, welche konstant 15% des zu besteuernden Einkommens beträgt. Die Wahl der Rechtsform hat dabei einen großen Einfluss auf die Steuerbelastung, weshalb hier eine professionelle Beratung unverzichtbar ist. Lassen Sie uns gemeinsam Ihre Situation analysieren und die für Sie passende Rechtsform herausfinden.

Jahresabschluss

Der Jahresabschluss eines Unternehmens ist mehr als nur jede Menge Zahlen und Daten – tatsächlich steckt dahinter so viel mehr. Mit dem Jahresabschluss fügen sich alle Erfolge, Anstrengungen und Erträge dessen, was Sie als Arbeitgeber:in zusammen mit Ihren Arbeitnehmern:innen in einem Jahr geleistet haben zusammen. Für uns als Steuerberater ist die Erstellung des Jahresabschlusses ein zentraler Bestandteil, mit dem wir nicht nur die Steuergrundlage festlegen, sondern auch den wirtschaftlichen Erfolg eines Geschäftsjahres messen. Der Jahresabschluss dient nicht nur der Grundlage der Besteuerung, sondern ist auch ein aussagekräftiger Indikator für Banken, denn der Jahresabschluss zeigt, wie das Unternehmen aufgestellt ist und hat somit einen großen Einfluss auf die Kreditvergabe.

Wir als Steuerberater helfen Ihnen nicht nur, den Jahresabschluss gemäß den steuerlichen Vorgaben zu erstellen, sondern auch diesen zu analysieren.

Was ist überhaupt ein Jahresabschluss und wer muss diesen erstellen?
Der Jahresabschluss ist ein rechnerischer Abschluss eines kaufmännischen Geschäftsjahres und muss demnach jedes Jahr erstellt werden. Er gibt Auskunft über die finanzielle Lage und Wirtschaftlichkeit eines Unternehmens und bildet den Abschluss der Buchhaltung. Dazu werden Dokumente, die zur Rechnungslegung dienen, zusammengestellt, geprüft, bestätigt und veröffentlicht. Erstellen müssen den Jahresabschluss mit diesen Dokumenten alle Unternehmen, die zur doppelten Buchführung verpflichtet sind. Solche Unternehmen, die nicht zur doppelten Buchführung verpflichtet sind, müssen lediglich eine Einnahmen-Überschuss-Rechnung erstellen. Grundsätzlich kann eine Befreiung der doppelten Buchführung von Unternehmen beantragt werden, die maximal 600.000€ Umsatzerlöse und einen Jahresüberschuss von unter 60.000€ realisieren.

Was sind die Bestandteile eines Jahresabschlusses?
Welche Dokumente zum Abschluss eines Geschäftsjahres eingereicht werden müssen, hängt von der Unternehmensform und den geltenden rechtlichen Vorschriften ab. Kleinstunternehmen müssen unter den genannten Voraussetzungen lediglich eine Einnahmen-Überschuss-Rechnung erstellen. Von Kleingewerbebetreibenden und Freiberuflern:innen sind die Bilanz, die Gewinn- und Verlustrechnung (GuV) sowie unter Umständen ein Anhang und Lagebericht Bestandteile des Jahresabschlusses. Bei Konzernen wird zusätzlich eine Eigenkapitalveränderungsrechnung und gegebenenfalls einen Segmentberichterstattung erfordert. All die genannten Dokumente sind nach HGB zu erstellen.

Kümmern Sie sich ums Geschäft, wir liefern die Zahlen!

Finanzbuchhaltung

Im Rahmen der Finanzbuchhaltung stellen wir Ihnen nicht nur die Zahlen zur Verfügung, wir analysieren Sie auch gemeinsam mit Ihnen. Dazu können Sie monatliche Termine mit uns vereinbaren, bei denen wir in regelmäßigen Abständen die aktuellen Ergebnisse auswerten und interpretieren. So bleiben Sie immer auf dem neusten Stand der Entwicklungen und können schnell und agil reagieren.
Die Finanzbuchhaltung ist das wichtigste Instrument für Ihre unternehmerischen Entscheidungen. Sie bildet die Grundlage für Umsatzsteuer und Jahresabschluss und informiert sowohl interne als auch externe Anspruchsgruppen über die wirtschaftliche Lage des Unternehmens. Die Finanzbuchhaltung hilft dabei, versteckte Potentiale zu erkennen, diese bestmöglich auszuschöpfen und vorrausschauende Entwicklungen zu planen. Damit die Finanzbuchhaltung den förmlichen und inhaltlichen Vorschriften des Handelsrechts entspricht, beraten und unterstützen wir Sie gerne mit unserem Expertenwissen. So können Sie sicher sein, dass Ihre Buchführung ordnungsgemäß gestaltet wird und entspannter durch Ihren Berufsalltag gehen.

Grundlage für Finanzamt und Investoren
Um Ihr Unternehmen bestmöglich zu präsentieren und eine vertrauensvolle Beziehung zu Ihren Gläubigern zu schaffen, ist eine ordentliche Finanzbuchhaltung unverzichtbar. Dazu gehört eine übersichtliche, vollständige und formal korrekte Buchhaltung, die mit transparenten Übersichten über die Entwicklung des Geschäftes informiert. Damit schaffen Sie es, sowohl das Finanzamt aufzuklären und kritische Nachfragen zu vermeiden als auch bei Banken und Investoren als vertrauensvoller Geschäftspartner zu überzeugen.

Betriebswirtschaftliche Auswertungen

Damit Sie geprüfte und qualifizierte betriebswirtschaftliche Entscheidungen treffen können, stellen wir regelmäßig transparente Übersichten für Sie zusammen. Dazu werden alle monetären Bewegungen von uns lückenlos und systematisch dokumentiert und Ihnen zur Verfügung gestellt. Außerdem buchen wir die Einnahmen und Ausgaben entsprechend Ihrer individuellen Bedürfnisse in wiederkehrenden Abständen auf die jeweiligen Konten. Somit können Sie Potenziale und Kapazitäten frühzeitig erkennen und Ihre Geschäftsabläufe effizient kontrollieren und optimieren.

Weitere Leistungen von uns zusammengefasst

  • ABC-Analyse von Lieferanten und Kunden
  • automatische Übernahme von Daten aus Fakturensystemen und elektronischen Kassenbüchern
  • Digitale Belegerfassung
  • EDV-gerechte Kontierung und Erfassung Ihrer sämtlichen laufenden Geschäftsfälle
  • Erstellen von kurzfristigen Erfolgsrechnungen
  • laufende Abstimmung der Konten
  • Organisation des Rechnungswesens
  • periodengenaue Abgrenzung von z.B. Abschreibungen und Sonderzahlungen
  • Verwaltung von offenen Posten von Lieferanten und Kunden