Für Internationales

Sie sind Grenzpendler, Besitzer einer Immobilie im Ausland oder internationaler Profi-Sportler und wissen nicht, wie und wo Ihre Einkünfte zu versteuern sind? Darum brauchen Sie sich keine Sorgen machen, denn als Experte des Internationalen Steuerrechts stehen wir Ihnen zur Seite. So können Sie sich auf das Wesentliche konzentrieren, während wir Ihre steuerlichen Verpflichtungen für Sie im Blick behalten. Außerdem beraten wir neben Privatpersonen auch Unternehmen und sichern mit unserer internationalen Expertise erfolgreiche grenzüberschreitende Handlungen.

Erfolgreich grenzüberschreitend wirtschaften

Immer mehr Unternehmen und Privatleute werden durch die Globalisierung der Märkte mit steuerlichen und betriebswirtschaftlichen Problemstellungen des internationalen Kontextes konfrontiert. Denn neben Großunternehmen und Konzernen unterliegen heutzutage auch Mittelständer, Kleinstunternehmen und Privatpersonen häufig einer grenzüberschreitenden Besteuerung. Das hierbei jedoch unzählige neue Gesetze, Vorgaben und Regeln hinzukommen, die das Steuerrecht noch komplexer machen, überfordert viele Unternehmer:innen und Privatleute. Doch keine Sorge, denn wir als Steuerberatungsgesellschaft kennen uns neben dem deutschen auch hervorragend im internationalen Steuerrecht aus. Mit Rat und Tat stehen wir Ihnen bei grenzüberschreitenden Aktivitäten zu verfügen, damit Sie erfolgreich international agieren können.

Privatpersonen mit Auslandsbeziehungen – egal ob Profifußballer:in oder Grenzpendler:in
Sie sind Profi-Fußballspieler:in des Borussia Mönchengladbach, Ihre Wurzeln liegen außerhalb von Deutschland und Sie haben keine Ahnung vom internationalen Steuerrecht? Kein Problem, denn von nun an fällt das Thema Steuern in unsere Hände. Als Experte des internationalen Steuerrechts kümmern wir uns zuverlässig und korrekt um Ihre private Einkommenssteuererklärung und stehen Ihnen darüber hinaus ganzjährig bei finanziellen Fragestellungen zur Seite.

Falls Sie zwar kein:e Profisportler:in sind, dennoch internationale Beziehungen haben, sind wir in folgenden Fällen für Sie da:

  • Sie sind Grenzpendler:in, das bedeutet Ihr Wohnsitz ist in Deutschland, während Ihre Arbeitsstätte im Ausland liegt. Das gleiche gilt natürlich auch andersherum, wenn Sie im Ausland wohnen, Ihr Arbeitgeber:in hingegen in Deutschland ansässig ist.
  • Sie sind Immobilieneigentümer:in, besitzen beispielsweise eine Finka auf Mallorca oder ein Mehrfamilienhaus in den Niederlanden und realisieren daraus Einkünfte.
  • Sie sind Kapitalanleger:in in mehreren Ländern und erzielen dadurch jährliche Renditen.
  • Sie arbeiten für ein deutsches Unternehmen, sind jedoch in diesem Beschäftigungsverhältnis für eine Weile im Ausland tätig.

 

Deutsche Unternehmen im Ausland
Egal ob Sie eine Tochtergesellschaft im Ausland gründen, ein Unternehmen aus einem anderen Land aufkaufen oder einen Zusammenschluss mit einem internationalen Unternehmen planen – wir stehen Ihnen dabei mit unserem fachlichen Know-How und wertvollem Erfahrungswissen zur Seite. Gemeinsam überlegen wir mit Ihnen, welche Rechtsform im konkreten Einzelfall sinnvoll ist und wie Ihre laufenden Einkünfte im internationalen Kontext bestmöglich zu versteuern sind. Dabei helfen wir Ihnen neben steuerlichen Gestaltungshinweisen auch mit Ratschlägen zur Veranlagung Ihrer internationalen Vermögenswerte. Bei allem was wir tun, haben wir stets die Doppelbesteuerung im Auge und setzen alles daran, Ihre Einkünfte derer zu entziehen.

Ausländische Unternehmen in Deutschland
Wenn Sie als ausländisches Unternehmen oder nicht-deutsche Privatperson die Gründung einer Kapital- oder Personengesellschaften in Deutschland planen, unterstützen und beraten wir Sie dazu gerne. Von der Wahl der Rechtsform bis zur Ermittlung der Steuerbelastung und Erstellung von Buchhaltung und Jahresabschluss sind wir für Sie da. Unter Einhaltung der Vorgaben und Gesetze ist unsere Motivation stets, eine Doppelbesteuerung für Sie zu vermeiden und Ihre Steuern so gering wie möglich zu gestalten. Die englische Sprache stellt für uns kein Hindernis dar und uns liegt am Herzen, die Kommunikation so angenehm wie möglich für Sie zu gestalten.

Grenzüberschreitende Umsatzbesteuerung
Gerade die Umsatzbesteuerung, welche selbst im deutschen Steuerrecht schon als sehr komplex gilt, wird durch eine internationale Geschäftstätigkeit nicht einfacher. Dabei gelten bereits bei Geschäftsbeziehungen in die Niederlande oder Österreich schon andere Gesetzgebungen als bei rein nationalen Angelegenheiten. Noch komplizierter wird es, wenn mehr als zwei Länder betroffen sind oder diese zu den Nicht-EU-Staaten gehören. Daher ist es umso wichtiger, sich professionelle Unterstützung zu holen und auf unsere Kompetenz als Steuerberater zu vertrauen. Mit unserer Hilfe können Sie sich darauf verlassen, die Vorgaben der internationalen Finanz- und Zollbehörden zu erfüllen und darüber hinaus Ihre Finanzen bestmöglich zu optimieren.

Entsendung von Expats – Mitarbeiter:innen im Ausland
Vertrauen Sie auf unsere Unterstützung bei der Entsendung Ihrer Mitarbeiter:innen ins Ausland oder Beschäftigung von Mitarbeitern:innen einer ausländischen Niederlassung in Deutschland. Verlassen Sie sich darauf, dass wir Ihre sozialversicherungsrechtlichen Pflichten und internationalen Steuern kostenoptimiert gestalten. Außerdem können Sie darauf zählen, dass wir sie bei allen Problemen unterstützen, die in diesem Zusammenhang anfallen.  Dazu zählen beispielsweise Fragen der betrieblichen Altersvorsorge oder etwaiger Anwartschaften.